BFH vom 29.07.1971
V R 55/67
Fundstellen:
BFHE 103, 266
BStBl II 1971, 767

BFH - 29.07.1971 (V R 55/67) - DRsp Nr. 1997/10683

BFH, vom 29.07.1971 - Aktenzeichen V R 55/67

DRsp Nr. 1997/10683

»1. Merkmale für die Anerkennung des Sägewerks einer Waldgenossenschaft als eines forstwirtschaftlichen Betriebs. 2. Rohes Schnittholz, das in einem Forstsägewerk hergestellt wurde, ist ein forstwirtschaftliches Erzeugnis.«

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Steuerpflichtige), eine aus 52 Genossen bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, zu deren Unternehmen ein forstwirtschaftlicher Betrieb gehört, betreibt ein Sägewerk, das im wesentlichen aus einer als Holzbau errichteten Sägehalle mit zwei Vollgattern (aus dem Jahre 1925) und einer kombinierten Kreissäge sowie einem Kran besteht; Maschinen oder sonstige Einrichtungen zur Weiterbehandlung des Holzes sind nicht vorhanden.