BFH vom 29.07.1971
VIII R 24/66
Fundstellen:
BFHE 103, 67
BStBl II 1971, 732

BFH - 29.07.1971 (VIII R 24/66) - DRsp Nr. 1997/10660

BFH, vom 29.07.1971 - Aktenzeichen VIII R 24/66

DRsp Nr. 1997/10660

»Der steuerrechtlichen Anerkennung eines sonst ordnungsgemäß vereinbarten und tatsächlich durchgeführten Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten steht im allgemeinen der Rückfluß von Teilen des Arbeitslohnes als Darlehen in den Betrieb des Ehegatten nicht entgegen, wenn die Darlehen beim arbeitgebenden Ehegatten ordnungsgemäß verbucht und bilanziert und von den Ehegatten klare und eindeutige Vereinbarungen, zumindest über angemessene Verzinsung und Rückzahlung des Darlehens, getroffen sind.«

I. Streitig ist für die Einkommensteuer 1964 die Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten.