BFH vom 29.11.1972
II R 28/67
Fundstellen:
BFHE 108, 261
BStBl II 1973, 370

BFH - 29.11.1972 (II R 28/67) - DRsp Nr. 1997/11445

BFH, vom 29.11.1972 - Aktenzeichen II R 28/67

DRsp Nr. 1997/11445

»1. Eine Erbengemeinschaft ist für das Grunderwerbsteuerrecht selbständiger Rechtsträger und selbst Steuerschuldner. Die Zurechnungsvorschrift des § 11 Nr. 5 StAnpG ist nicht anwendbar. 2. Die personenbezogenen Eigenschaften, die bei den an der Erbengemeinschaft Beteiligten vorliegen, sind auch der Gemeinschaft zuzurechnen. Das gilt auch für den Begriff der "natürlichen Person, die ... einen land- und forstwirtschaftlichen Kleinbetrieb ... selbst bewirtschaftet". 3. Zum Umfang der Steuerbefreiung bei gemischtem Austausch von Grundstücken zur besseren Bewirtschaftung.«

I. Die Schwestern A und B X erwarben in Erbengemeinschaft gegen Hingabe ihres ererbten Grundstücks ein landwirtschaftliches Grundstück, das mit einem um etwa die Hälfte niedrigeren Wert angesetzt war. Der Unterschiedsbetrag war bereits bar gezahlt.