I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Inhaber eines Verarbeitungsbetriebs. In dem Betrieb ist seit der Gründung (1962) seine Ehefrau als Mitarbeiterin tätig, und zwar zumindest seit den Streitjahren in einem steuerlich anerkannten Arbeitsverhältnis. Der Kläger erteilte ihr in einer auf den 1. Januar 1971 datierten schriftlichen Erklärung eine Pensionszusage dahin, daß die Ehefrau ein monatliches Altersruhegeld von 600 DM bei Vollendung des 60.Lebensjahres erhalten werde. In den Bilanzen der Streitjahre passivierte der Kläger folgende Pensionsrückstellungen (für 1971 auf der Grundlage eines zunächst mündlich zugesagten Ruhegeldes von nur 400 DM monatlich):
1971 1972 1973 1974
DM DM DM DM
2.824,44 7.144,17 11.463,90 23.216,-.
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