I. Der Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtiger), der zur Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen nach den Vorschriften des Bundesvertriebenengesetzes berechtigt ist, betreibt als Alleinunternehmer eine Fabrik in der Bundesrepublik bei Gewinnermittlung nach § 5 EStG, außerdem die Herstellung von ... in einem 1960 erworbenen Betrieb in Österreich, für den eine getrennte Buchführung mit gesonderten Bilanzen und Verlust- und Gewinnrechnungen besteht.
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