BFH vom 30.06.1971
I R 91/69
Normen:
AO § 222 ;
Fundstellen:
BFHE 103, 301
BStBl II 1972, 82

BFH - 30.06.1971 (I R 91/69) - DRsp Nr. 1997/10765

BFH, vom 30.06.1971 - Aktenzeichen I R 91/69

DRsp Nr. 1997/10765

»Im mechanisierten Veranlagungsverfahren ist eine Tatsache "neu" im Sinne von § 222 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn sie dem FA nach abschließender Zeichnung des Eingabewertbogens durch den zuständigen Beamten bekannt wird.«

Normenkette:

AO § 222 ;

I. Die Revisionsbeklagte wurde mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann (Steuerpflichtiger) für 1965 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) hat die Erstveranlagung mittels Eingabewertbogens im maschinellen Verfahren durchgeführt. Die abschließende Zeichnung durch den Sachgebietsleiter erfolgte am 19. April 1967. Am 29. Juni 1967 wurde das Veranlagungsergebnis des aus dem Rechenzentrum in die Veranlagungsstelle zurückgekommenen Steuerbescheids in die Überwachungsliste für Veranlagungssteuern (V-Liste) eingetragen und dieser am selben Tage der Finanzkasse zugeleitet, die ihn am 20. Juni 1967 zur Post gab.