BFH vom 30.06.1983
IV R 206/80
Normen:
EStG § 13 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 138, 561
BStBl II 1983, 636

BFH - 30.06.1983 (IV R 206/80) - DRsp Nr. 1997/15700

BFH, vom 30.06.1983 - Aktenzeichen IV R 206/80

DRsp Nr. 1997/15700

»Erwerben Landwirtseheleute im Rahmen eines Siedlungsverfahrens vom Staat einen landwirtschaftlichen Hof je zur Hälfte als Miteigentümer zu Bruchteilen und betreiben sie die zum Hof gehörende Landwirtschaft in der Weise, daß der Ehemann den Betrieb führt und die Ehefrau im Betrieb mitarbeitet, so begründen sie steuerlich eine Mitunternehmerschaft, ohne daß es darauf ankäme, aus welchen Gründen sie den Hof gemeinsam als Miteigentümer erworben haben.«

Normenkette:

EStG § 13 § 15 Abs. 1 Nr. 2 ;

Gründe: