I. Die Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gesellschaft mit Sitz im Inland stellte einen Film her, an dem als Darsteller die Schauspieler P. und T. mitwirkten. Diese wohnten in der Schweiz und hatten in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt.
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