BFH vom 31.05.1972
I R 94/69
Fundstellen:
BFHE 106, 75
BStBl II 1972, 697

BFH - 31.05.1972 (I R 94/69) - DRsp Nr. 1997/11118

BFH, vom 31.05.1972 - Aktenzeichen I R 94/69

DRsp Nr. 1997/11118

»Der Senat hält nach erneuter Prüfung der Rechtsfrage daran fest, daß ein sogenannter Ausschließlichkeitsvertrag zwischen einem Schauspieler und einer Gesellschaft, durch den die Gesellschaft ein Unternehmerrisiko übernimmt, auch steuerrechtlich anzuerkennen ist (BFH-Urteil I 216/64 vom 29.11.1966, BFH 88, 370, BStBl III 1967, 392).«

Gründe:

I. Die Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gesellschaft mit Sitz im Inland stellte einen Film her, an dem als Darsteller die Schauspieler P. und T. mitwirkten. Diese wohnten in der Schweiz und hatten in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt.