I. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA- betreibt die Zwangsvollstreckung aus bestandskräftigen Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden der Jahre 1972 bis 1978 in Höhe von rd. 700.000 DM gegen den Ehemann der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin). Die Vollstreckung in das Vermögen des Ehemanns ist ohne Erfolg geblieben. Die am 7. Mai 1978 verstorbene Mutter des Ehemannes war Alleineigentümerin zweier Grundstücke. Am 9. Mai 1978 beantragte der Ehemann beim Amtsgericht einen Erbschein als Alleinerbe. Dabei versicherte er, die Erblasserin habe -außer einem Ehe- und Erbvertrag mit ihrem vorverstorbenen Ehemann- keine letztwillige Verfügung hinterlassen. Das Amtsgericht erteilte dem Ehemann der Klägerin einen Erbschein, in dem er nach der gesetzlichen Erbfolge als Alleinerbe ausgewiesen wurde.
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