BFH - Beschluß vom 11.08.1987 (VII B 35/87) - DRsp Nr. 1996/12685
BFH, Beschluß vom 11.08.1987 - Aktenzeichen VII B 35/87
DRsp Nr. 1996/12685
»Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß die Steuerbegünstigung für Mineralöl zum Antrieb von Verbrennungsmotoren in ortsfesten Stromerzeugungsanlagen nicht für Mineralöl gilt, das zur Stromerzeugung durch Dieselaggregate auf Schiffen während ihres Einsatzes als sog. Hotelschiffe in inländischen Häfen verwendet wird.«