BFH - Beschluß vom 13.05.1987 (I B 179/86) - DRsp Nr. 1996/12606
BFH, Beschluß vom 13.05.1987 - Aktenzeichen I B 179/86
DRsp Nr. 1996/12606
»Es bestehen ernstliche Zweifel daran, daß mit der Zahlung der Transfer-Entschädigung bei dem Wechsel eines Spielers von einem Verein der Fußball-Bundesliga zu einem anderen Verein ein immaterielles Wirtschaftsgut entgeltlich erworben wird.«