I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Mutter von vier Kindern. Sie hält sich in Portugal auf, wo sie eine Pension betreibt und wo die Kinder zur Schule gehen. In der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) hat sie keine eigene Wohnung. Gegenüber der Beklagten und Beschwerdegegnerin (Familienkasse) gab sie jedoch an, sie wohne im Haushalt ihrer Eltern in A.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|