AO (1977) § 165 Abs. 1 S. 1, § 171 Abs. 3 S. 1, 2, § 348 ; EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BFHE 152, 43
BStBl II 1988, 234
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,
BFH - Beschluß vom 22.12.1987 (IV B 174/86) - DRsp Nr. 1996/12836
BFH, Beschluß vom 22.12.1987 - Aktenzeichen IV B 174/86
DRsp Nr. 1996/12836
»Hat das FA im Hinblick auf die tatsächliche Ungewißheit, ob die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Erfindertätigkeit steuerrechtlich unbeachtliche Liebhaberei ist, zunächst gemäß § 165 Abs. 1AO (1977) unter Zugrundelegung des vom Steuerpflichtigen vertretenen Rechtsstandpunkts veranlagt, kann es bei der endgültigen Steuerfestsetzung auch die von der tatsächlichen Ungewißheit nicht betroffenen, aber zunächst hingenommenen rechtlichen Fehlbeurteilungen des Steuerpflichtigen zur Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben ändern.«
Normenkette:
AO (1977) § 165 Abs. 1 S. 1, § 171 Abs. 3 S. 1, 2, § 348 ; EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2 ;
Gründe:
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