Der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) machte in seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1983 einen Verlust aus dem Konkurs eines ...betriebes in Österreich geltend und berief sich dabei auf den negativen Progressionsvorbehalt (vgl. § 32b Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - und Art.
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Kläger Klage. Er beantragte Prozeßkostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Prozeßbevollmächtigten. Das Finanzgericht (FG) lehnte den Antrag ab. Gegen den Beschluß des FG legte der Kläger Beschwerde ein.
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