In dem beim erkennenden Senat anhängigen Revisionsverfahren ist die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) eine GmbH & Co. KG. An ihr waren unmittelbar vor dem 8. Juli 1983 die V-GmbH und V als persönlich haftende Gesellschafter sowie S als Kommanditist beteiligt. Am 8. Juli 1983 übertrug V Teile seiner Beteiligung an der Klägerin auf seine Ehefrau und auf seine fünf Kinder. In der Person der Ehefrau und der fünf Kinder wurden die erworbenen Beteiligungen in Kommanditanteile umgewandelt.
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