Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) wirkt als Treuhänderin und Geschäftsbesorgerin in unterschiedlichem Umfang beim Erwerb von Eigentumswohnungen mit. In der Regel erwirbt eine Gesellschaft, die mit ihr verbunden ist, ein bebautes Grundstück und teilt es in Wohnungseigentum auf.
Die Klägerin schließt mit den Erwerbern der Eigentumswohnungen Treuhandverträge, in denen sie sich eine umfassende Vollmacht für alle mit dem Erwerb und der Verwaltung der Wohnanlage anfallenden Rechtsgeschäfte einräumen läßt. Sie erteilt den Erwerbern im allgemeinen eine Rechnung, in der Hypothekenvermittlungs-, Treuhand-, Verwaltungs-, Vermietungsvermittlungsgebühren, Notar- und Grundbuchkosten, Schätzgebühren und der Kaufpreis enthalten sind.
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