BFH - Urteil vom 02.10.1991 (X R 1/88) - DRsp Nr. 1996/11307
BFH, Urteil vom 02.10.1991 - Aktenzeichen X R 1/88
DRsp Nr. 1996/11307
»Zur Begründung der Anordnung einer Außenprüfung nach § 193 Abs. 1AO 1977 genügt grundsätzlich der Hinweis auf diese Rechtsgrundlage. Das gilt auch, wenn ein Klein- oder Mittelbetrieb geprüft werden soll und der Prüfungszeitraum unmittelbar an den Prüfungszeitraum der vorangegangenen Prüfung anschließt (Anschluß an das BFH-Urteil vom 2.10.1991 X R 89/89, BFHE 166, 105, BStBI II 1992, 220).«