I. G F und I F (Gesellschafter zu 1 und 2) sind Eheleute. Zusammen mit Frau J -der Mutter der Gesellschafterin zu 2- erwarben sie mit Kaufvertrag vom 2. März 1970 zu je 1/3 das Miteigentum an dem Grundstück in G. Am 20. Mai 1970 schloßen die Miteigentümer mit der Baugenossenschaft eGmbH (im folgenden Baubetreuer genannt) einen Betreuungsvertrag. Darin wurde der Baubetreuer von den Miteigentümern beauftragt, das Bauvorhaben auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der Miteigentümer vorzubereiten und durchzuführen.
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