I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Mit notariellem Vertrag vom 23. Dezember 1980 erwarben die Kläger für 240.500 DM eine Eigentumswohnung, die ab Bezugsfertigkeit am 1. Oktober 1981 vermietet wurde.
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