I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater in Berlin (West). Er erwarb im Streitjahr 1981 von der Firma Olivetti die Datenverarbeitungsanlage Olivetti Dialogsystem BCS 2035 und das Software-Programm "Basic Betriebssystem 2035" sowie von der Firma S-GmbH das Softwareprogramm "Kanzleipaket BCS 2035".
Der Kläger macht geltend, die beiden Programme bildeten mit der Datenverarbeitungsanlage eine Einheit, da sie auf diese bezogen und allein auf ihr lauffähig seien. Auch sei die Datenverarbeitungsanlage ohne die Programme wertlos.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) nahm drei verschiedene Wirtschaftsgüter an und gewährte die Berlinzulage nur für den Computer.
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