I. Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterhält in Berlin (West) einen Fabrikationsbetrieb. Im Streitjahr 1979 erwarb sie eine Datenverarbeitungsanlage sowie drei Anwenderprogramme: Auftragsbearbeitung und Materialwirtschaft für 17.000 DM, Löhne und Gehälter für 2.000 DM und Finanzbuchhaltung für 4.000 DM. Bei den Programmen handelt es sich um sog. Standardprogramme. Dem Antrag der Klägerin, ihr gemäß §
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