I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erhielt im Streitjahr zum 100jährigen Bestehen ihrer Arbeitgeberin eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 9.259 DM. Diese Zuwendung, die ihr zum 1. Januar 1980 zugesagt worden war und Mitte 1980 ausbezahlt wurde, errechnete sich wie folgt:
1. DM 1.200 für jeden Arbeitnehmer der Firma
+ 2. DM 3.256 100 % eines Monatsgehaltes für
Arbeitnehmer, die mindestens 6 Monate
tätig waren;
+ 3. DM 1.383,80 50 % des Urlaubsgeldes für Arbeitnehmer,
die mindestens 1 Jahr tätig waren;
+ 4. DM 3.419,20 150 % der jeweiligen Sonder-Hauszulage.
Diese betrug bei der Klägerin 70 % eines
Monatsgehalts, da sie der Firma 19 Jahre
angehörte.
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