BFH - Urteil vom 04.11.1987 (II R 102/85) - DRsp Nr. 1996/12775
BFH, Urteil vom 04.11.1987 - Aktenzeichen II R 102/85
DRsp Nr. 1996/12775
»Die Anordnung einer Außenprüfung ist auch zulässig, soweit ausschließlich festgestellt werden soll, ob und inwieweit Steuerbeträge hinterzogen oder leichtfertig verkürzt worden sind. Eine sich insoweit gegenseitig ausschließende Zuständigkeit von Außenprüfung und Steuerfahndung besteht nicht.«