I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) unterhält eine Maschinenfabrik. Sie schloß im Jahre 1969 mit ihrem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen. Seit 1971 hatte diese Vereinbarung folgenden Inhalt:
"Die Mitarbeiter (Angestellte und Arbeiter) erhalten
folgende Jubiläumszuwendungen:
Nach einer Betriebszugehörigkeit von
5 Jahren DM 250 brutto
10 Jahren DM 500 netto
15 Jahren DM 1.000 brutto
20 Jahren DM 2.000 brutto
25 Jahren DM 3.000 netto.
Ferner anläßlich eines 20-jährigen Jubiläums einen
Präsentkorb im Werte von DM 100 und bei einem 25-jährigen
Jubiläum außerdem eine goldene Uhr."
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