Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstückes, auf dem sie 1979 einen Lebensmittelmarkt mit 709 qm Nutzfläche sowie PKW-Einstellplätze errichtete. Bei Ausfüllung des Eingabewertbogens für die erforderliche Wertfortschreibung auf den 1. Januar 1980 verrechnete sich der zuständige Bedienstete des beklagten Finanzamts (FA) mehrfach bei der Errechnung der Jahresrohmiete für den neu errichteten Lebensmittelmarkt. Die fehlerhafte Berechnung befindet sich auf der Rückseite des Vordruckes "Anlage Ertragswertverfahren". Im einzelnen handelt es sich um folgende Fehler:
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