BFH - Urteil vom 09.04.1987 (IV R 192/85) - DRsp Nr. 1996/12541
BFH, Urteil vom 09.04.1987 - Aktenzeichen IV R 192/85
DRsp Nr. 1996/12541
»1. Der gegen gemäß § 26 bEStG zusammenveranlagte Ehegatten gerichtete und äußerlich mit dem Einkommensteuerbescheid verbundene Bescheid über die Festsetzung von Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung ist i. S. des § 119 Abs. 1AO (1977) inhaltlich hinreichend bestimmt.2. Die Bekanntgabe eines Bescheides über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags gegenüber zusammenveranlagten Ehegatten in der Ausfertigung eines zusammengefaßten Bescheides war gemäß § 155 Abs. 3AO (1977) (a. F.) wirksam, wenn der Einkommensteuerbescheid selbst in dieser Weise wirksam bekanntgemacht werden konnte.«