BFH - Urteil vom 09.04.1991 (VII R 4/89) - DRsp Nr. 1996/10999
BFH, Urteil vom 09.04.1991 - Aktenzeichen VII R 4/89
DRsp Nr. 1996/10999
»1. Bierkonzentrat für die Herstellung von alkoholreduziertem Bier ist kein "unfertiges Bier", sondern eine - nicht verkehrsfähige - Zubereitung zur Herstellung von Bier.2. Die Entfernung von Bierkonzentrat (1.) aus der Brauerei kann im Hinblick auf das Verkehrsverbot selbst dann nicht zugelassen werden, wenn das Konzentrat in andere Brauereien verbracht werden soll.«