BFH - Urteil vom 10.02.1987
VII R 1/84
Normen:
ZG § 47a Abs. 1 S. 1, 2, § 47b Abs. 1;
Fundstellen:
BFHE 149, 338
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz,

BFH - Urteil vom 10.02.1987 (VII R 1/84) - DRsp Nr. 1996/12525

BFH, Urteil vom 10.02.1987 - Aktenzeichen VII R 1/84

DRsp Nr. 1996/12525

»1. Zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise bei der Auslegung und Anwendung der Vorschriften über Veredelungsverkehre. 2. Veredelte Waren i. S. des § 47 a Abs. 1 S. 2 ZG sind die Waren die Ziel der Veredelung sind sowie alle zwangsläufig bei der Veredelung anfallenden Produkte. Dabei ist grundsätzlich von der tatsächlichen Herstellungsweise auszugehen. Ausnahmsweise kann aber - bei entsprechender Zulassung - das für die Durchführung der aktiven Veredelung sinnvolle Herstellungsverfahren zugrunde gelegt werden, wenn dieses technisch möglich und nur deswegen nicht angewendet worden ist, weil es wegen der auch auf die Bedürfnisse des Inlandsmarkts ausgerichteten Fertigung unrationell gewesen wäre.«

Normenkette:

ZG § 47a Abs. 1 S. 1, 2, § 47b Abs. 1;
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz,
Fundstellen
BFHE 149, 338