Der ledige Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) trat am 1. Oktober 1986 als Zeitsoldat mit einer Verpflichtungszeit von vier Jahren in die Bundeswehr (Marine) ein. Er wurde dort bei einer Ausbildungszeit von rd. drei Jahren als Offiziersanwärter zum Marineflieger ausgebildet. Im Streitjahr 1987 war er zu Lehrgängen nach B (1. Januar bis 30. Juni), nach W (1. Juli bis 30. September) und nach P (1. Oktober bis 31. Dezember) abkommandiert. Dort war ihm eine Unterkunft in den jeweiligen Kasernen zugewiesen. Seinen Hauptwohnsitz behielt der Kläger im Hause seiner Eltern in H bei, wo sich unstreitig auch der Mittelpunkt seiner Lebensführung befand.
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