I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Steuerberatersozietät, der bis 1983 auch der Beigeladene angehörte. Sie hat ihre Geschäftsräume im Bereich des Finanzamts A. Im Dezember 1984 ordnete der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) bei der Klägerin eine Außenprüfung für die Jahre 1980 bis 1982 an. Zuvor hatte das Finanzamt A die Klägerin dem beklagten FA zur Prüfung vorgeschlagen. Die Bezirke beider FÄ grenzen aneinander. Zwischen ihnen ist vereinbart, daß die im Bezirk des einen FA ansässigen Steuerberater jeweils vom anderen FA geprüft werden; hierdurch sollen "Reibungen" vermieden werden.
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