BFH - Urteil vom 11.09.1991 (XI R 16/90) - DRsp Nr. 1996/11199
BFH, Urteil vom 11.09.1991 - Aktenzeichen XI R 16/90
DRsp Nr. 1996/11199
»Art. 80 Abs. 1GG - als Ausprägung des allgemeinen Gesetzesvorbehalts - wird nicht dadurch verletzt, daß eine auf § 17 Abs. 2 S. 3 FVG gestützte Rechtsverordnung unbestimmte Rechtsbegriffe enthält. Dies gilt auch dann, wenn der Verordnungsgeber zur Ausfüllung dieser Begriffe Verwaltungsrichtlinien aufstellt oder sich auf solche bezieht.«