I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb in eigenen Räumen auf ihm gehörenden Grund und Boden eine Druckerei. Im Jahre 1977 veräußerte er die Druckerei für 45.000 DM. Nicht mitveräußert wurde der Grund und Boden und das Gebäude, die Geschäftsanteile an einer Bank, der Kassenbestand, Bank- und Kundenforderungen sowie das Kfz. Die Verbindlichkeiten wurden von den Käufern ebenfalls nicht übernommen. Den für die Druckerei genutzten Grundstücksanteil vermietete der Kläger an die Käufer.
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