Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb bis Oktober 1972 ein ... Unternehmen und eine ...-Strickerei auf dem Grundstück A-Straße in W. Dieses Grundstück hatten er und seine mit ihm gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagte Ehefrau im Jahre 1965 je zu Hälfte erworben. Anschließend wurden darauf die Betriebsgebäude errichtet. Zum 1. November 1972 veräußerte der Kläger die beiden Unternehmen. Grundstücke und Gebäude wurden in das Privatvermögen übernommen und an den Betriebserwerber verpachtet. Von Anfang an hatte der Kläger das Grundstück zur Hälfte und die Betriebsgebäude in vollem Umfang in seinen Bilanzen aktiviert, die auf die Ehefrau entfallende Gebäudehälfte unter dem Gesichtspunkt wirtschaftlichen Eigentums.
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