I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1982 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Der Kläger ist mit einer anerkannten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 80 v.H. als ...arbeiter tätig; er leidet seit Jahren für das Streitjahr machte der Kläger neben dem Pauschbetrag für Körperbehinderte Aufwendungen von insgesamt 4.577,70 DM als außergewöhnliche Belastung wie folgt geltend:
1. Arzneimittel 372,20 DM
2. Kilometerpauschale für
Behinderte (3.000 km) 1.080,-- DM
3. Aufwendungen für eine Badekur
in ... (CSSR)
Kur mit Vollpension, Visum und
Gebühren 1.850,50 DM
Kurmittel 969,-- DM
Fahrtkosten 850 km x 0,36 DM 306,-- DM.
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