I.
Die Klägerinnen und Revisionsklägerinnen (Klägerinnen) sind Kapitalgesellschaften niederländischen bzw. dänischen Rechts. Nach ihrer Satzung befindet sich der Sitz der Gesellschaften im Ausland. Alleingesellschafterin - und bis zum 30. September 1989 - auch alleinige Geschäftsführerin der Klägerinnen war X, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) hatte. Ab 1. Oktober 1989 hatte die niederländische Kapitalgesellschaft neben X eine weitere in den Niederlanden wohnhafte Geschäftsführerin.
Gestützt auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) wandte sich die Steuerfahndungsstelle des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) Anfang 1989 an X zur Klärung der Geschäftstätigkeit und des Orts der Geschäftsleitung der Klägerinnen. Dabei fanden Besprechungen statt und wurden verschiedene Unterlagen geprüft.
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