BFH - Urteil vom 12.02.1987 (V R 89/78) - DRsp Nr. 1996/12456
BFH, Urteil vom 12.02.1987 - Aktenzeichen V R 89/78
DRsp Nr. 1996/12456
»Umsatzgeschäft im Sinne von § 5 Abs. 2 BerlinFG ist mehr als der Umsatz. Es umfaßt den Sachverhalt, der der Lieferung zugrunde liegt, einschließlich des Verpflichtungsgeschäfts. Notwendig ist, daß die im übrigen Geltungsbereich des BerlinFG belegene Betriebsstätte eines Berliner Unternehmers den Sachverhalt, der zur Lieferung geführt hat, selbst gestaltet hat.«
Normenkette:
BerlinFGBerlinFG (1970) § 5 Abs. 2 Nr. 2;
Gründe:
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