I. Umstritten ist die Höhe des Teilwertes eines Seeschiffes.
Die im Jahre 1967 in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründete Klägerin hatte ein Passagierschiff in Auftrag gegeben, das am 11. November 1968 in Dienst gestellt wurde. Die Anschaffungskosten betrugen seinerzeit 39.231.900 DM.
Die persönlich haftende Gesellschafterin (A GmbH & Co. KG) hatte keine Kapitaleinlage geleistet. Am Vermögen und am Ertrag der Klägerin waren nur die Kommanditisten beteiligt.
Die B GmbH, an die das Schiff verchartert worden war, übernahm am 30. September 1973 sämtliche Kommanditanteile gegen eine Abfindung in Höhe von 85 v.H. ihres Nominalwertes. Für die ausgeschiedenen Kommanditisten entstand ein Veräußerungsgewinn in Höhe von 18.176.820 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|