I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb ein Gewerbe unter der Bezeichnung "Aufräumungs- und Säuberungsarbeiten in Rohbauten". Im Jahre 1984 fand bei ihm eine Außenprüfung statt. Diese führte für das Streitjahr 1981 zu einer Gewinnerhöhung um 189 292 DM. Sie ergab sich aus einer Aktivierung von Kosten im Zusammenhang mit der Errichtung von zwei Einfamilienhäusern; diese Bautätigkeit rechnete der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA - ) dem Gewerbebetrieb des Klägers zu. Eines der Einfamilienhäuser bewohnte der Kläger selbst, das andere veräußerte er. Auf der Grundlage der Prüfungsfeststellungen ergingen geänderte Bescheide über Einkommensteuer und Gewerbesteuermeßbetrag 1981.
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