BFH - Urteil vom 13.12.1987 (III R 222/84) - DRsp Nr. 1996/12846
BFH, Urteil vom 13.12.1987 - Aktenzeichen III R 222/84
DRsp Nr. 1996/12846
»Selbständig tätige Malermeister, die auf Baustellen mehr als 15 km von ihrer Betriebstätte entfernt tätig werden, können einen Verpflegungsmehraufwand nach den für Geschäftsreisen geltenden Verwaltungsregelungen ohne Einschränkungen abziehen, auch wenn die Rückkehr stets am gleichen Tag erfolgt.«