BFH - Urteil vom 14.03.1991 (IV R 135/90) - DRsp Nr. 1996/11058
BFH, Urteil vom 14.03.1991 - Aktenzeichen IV R 135/90
DRsp Nr. 1996/11058
»Der Nachweis einer Vorbildung mit der für einen beratenden Betriebswirt erforderlichen fachlichen Breite ist nicht bereits dann erbracht, wenn die Kenntnisse des Steuerpflichtigen für die Beratung in dem einen Hauptbereich der Betriebswirtschaftslehre, in dem er tätig ist, ausreichen.«