I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreiben in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Gärtnerei. Den Gewinn ermitteln sie nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Kläger errichteten ein Wohngebäude, das zum Betriebsvermögen der GbR gehörte.
Die Baukosten betrugen 383.975 DM. Für das Gebäude beantragten die Kläger für das Streitjahr (1983) Sonderabschreibung nach dem Zonenrandförderungsgesetz (
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