BFH - Urteil vom 15.03.1991 (III R 57/86) - DRsp Nr. 1996/11040
BFH, Urteil vom 15.03.1991 - Aktenzeichen III R 57/86
DRsp Nr. 1996/11040
»Zur ertragsteuerlichen Behandlung von Lithographien im Druckereigewerbe1. Lithographien, die zum Anlagevermögen einer Druckerei gehören, sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S. des § 6 Abs. 2EStG, die nach § 19 Abs. 2 S. 3 BerlinFG von der Förderung durch Investitionszulage ausgenommen sind.2. Die nach § 6 Abs. 2 S. 2 EStG zu prüfenden Voraussetzungen der technischen Abstimmung des Wirtschaftsguts mit anderen Anlagegütern und der Einfügung in einen Nutzungszusammenhang können auch ohne eine dauerhafte, körperliche und mit einer gewissen Festigkeit ausgestattete Verbindung der einzelnen Wirtschaftsgüter erfüllt sein.«