BFH - Urteil vom 15.10.1987
IV R 91/85
Normen:
BewG § 44 ; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 151, 392
BStBl II 1988, 257
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,

BFH - Urteil vom 15.10.1987 (IV R 91/85) - DRsp Nr. 1996/12790

BFH, Urteil vom 15.10.1987 - Aktenzeichen IV R 91/85

DRsp Nr. 1996/12790

»Wird eine ca. 6 ha große Fläche mit einem überwiegend durch Anflug entstandenen Baumbestand in Teilstücken für betriebsfremde Zwecke, vorwiegend für Wochenendzwecke an viele Personen langfristig verpachtet, die die Grundstücke einzäunen und Wochenendhäuser darauf errichten, so kann darin nach den gesamten Umständen eine Betriebsaufgabe des angenommenen Forstbetriebes gesehen werden.«

Normenkette:

BewG § 44 ; EStG § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob ein ca. 6 ha großes, mit Kiefern, Birken und Heide bewachsenes Grundstück in den Streitjahren einen forstwirtschaftlichen Betrieb darstellte mit der Folge, daß bei der Veräußerung von Teilgrundstücken eine Gewinnverwirklichung eintrat.