BFH - Urteil vom 15.12.1987
VIII R 265/83
Normen:
EStG § 10a;
Fundstellen:
BFHE 152, 247
BStBl II 1988, 336
Vorinstanzen:
Niedersächsisches FG,

BFH - Urteil vom 15.12.1987 (VIII R 265/83) - DRsp Nr. 1996/12882

BFH, Urteil vom 15.12.1987 - Aktenzeichen VIII R 265/83

DRsp Nr. 1996/12882

»Verfolgte i. S. von § 10 a Abs. 1 Nr. 2 EStG sind nur solche Personen, die entweder aus Gründen der politischen Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus verfolgt worden sind oder ein solches Schicksal aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder Weltanschauung durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen erlitten haben.«

Normenkette:

EStG § 10a;

Gründe:

I. Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind als rumänische Staatsangehörige ungarischer Abstammung im Dezember 1975 legal in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) gekommen. Mit Bescheid vom 7. Oktober 1976 wurden die Kläger vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte gemäß § 28 des Ausländergesetzes (AuslG) vom 28. April 1965 (BGBl I, 353) anerkannt. In diesem Bescheid heißt es u.a.:

"Allein im Hinblick auf die ... dargelegten Entscheidungsgrundsätze kann die Gefahr einer politischen Verfolgung im Falle einer Rückkehr in das Herkunftsland nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.