I. Die verheirateten Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind als rumänische Staatsangehörige ungarischer Abstammung im Dezember 1975 legal in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) gekommen. Mit Bescheid vom 7. Oktober 1976 wurden die Kläger vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge als Asylberechtigte gemäß §
"Allein im Hinblick auf die ... dargelegten Entscheidungsgrundsätze kann die Gefahr einer politischen Verfolgung im Falle einer Rückkehr in das Herkunftsland nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.
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