BFH - Urteil vom 16.12.1987 (I R 350/83) - DRsp Nr. 1996/12913
BFH, Urteil vom 16.12.1987 - Aktenzeichen I R 350/83
DRsp Nr. 1996/12913
»1. Eine Verzinsung nach § 236AO (1977) kommt nur für Erstattungsansprüche in Betracht, die als solche rechtshängig gewesen sind.2. Bei der Durchführung des Kapitalertragsteuererstattungsverfahrens aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen prüft das Bundesamt für Finanzen die Abkommensberechtigung des ausländischen Gläubigers der Kapitalerträge (Steuerschuldner) kraft eigener Zuständigkeit. Wird der Einkommensteuerbescheid wegen Verneinung der unbeschränkten Steuerpflicht aufgehoben, so bindet diese Entscheidung nicht das Kapitalertragsteuererstattungsverfahren.3. Eine entsprechende Anwendung des § 236AO (1977) auf Erstattungsansprüche, die Gegenstand eines nach § 363 Abs. 1AO (1977) ausgesetzten Rechtsbehelfsverfahrens waren, ist nicht möglich.«