I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist als kaufmännischer Angestellter nichtselbständig tätig. Er erhält nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes (GG) fallenden Personen (Gesetz zur Art. 131 GG) eine lebenslängliche Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Von der Versicherungspflicht zur Angestelltenversicherung wurde er befreit. Der Arbeitgeber des Klägers, der nach §
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