I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau betrieben in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft einen Baustoffhandel. Der Kläger war der einzige Komplementär, seine Ehefrau die einzige Kommanditistin. Der Betrieb wurde bis zum Frühjahr 1974 in der Innenstadt von A, und zwar in einem Sanierungsgebiet, betrieben. Auf Veranlassung und mit Förderung der Stadt A verlegten der Kläger und seine Ehefrau den Betrieb nach außerhalb des Innenstadtbereichs von A.
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