BFH - Urteil vom 18.04.1991 (IV R 7/89) - DRsp Nr. 1996/11106
BFH, Urteil vom 18.04.1991 - Aktenzeichen IV R 7/89
DRsp Nr. 1996/11106
»1. Verpachtet ein Landwirt seinen auf eigenen Flächen betriebenen Hof an seinen Sohn und schenkt er diesem zugleich das lebende und tote Inventar, so liegt regelmäßig keine Betriebsaufgabe vor.2. Die Entnahme des gesamten Mastviehbestandes ist nicht gesondert als außerordentlicher Betriebsvorgang i.S. von § 13 a Abs. 8 Nr. 3EStG zu erfassen; sie ist durch den Grundbetrag abgegolten.«