BFH - Urteil vom 18.12.1991
II R 6/89
Normen:
BewG (1965) § 82 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BB 1992, 621
BFHE 166, 382
BStBl II 1992, 279
Vorinstanzen:
FG Köln,

BFH - Urteil vom 18.12.1991 (II R 6/89) - DRsp Nr. 1996/11299

BFH, Urteil vom 18.12.1991 - Aktenzeichen II R 6/89

DRsp Nr. 1996/11299

»Zu den Voraussetzungen, unter denen die Einwirkung von Straßenverkehrslärm auf ein Wohngrundstück zu einer Ermäßigung des Einheitswerts führen kann.«

Normenkette:

BewG (1965) § 82 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I.

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eigentümer des Grundstücks X-Straße in J, auf dem sie in den Jahren 1984 und 1985 ein Wohngebäude errichteten. Mit dem angefochtenen Bescheid führte der Beklagte und Frevisionskläger (das Finanzamt - FA - ) eine Wert- und Artfortschreibung auf den 1. Januar 1986 durch. Dabei stellte er die Grundstücksart "Zweifamilienhaus" und den Einheitswert im Ertragswertverfahren auf 95.700 DM fest.