Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Der Kläger ist zu 60 v.H., die Klägerin zu 40 v.H. an der Gesellschaft beteiligt.
Die Kläger sind ferner Mitgesellschafter -der Kläger Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer- der X-GmbH (GmbH). Die GmbH betreibt eine Friedhofsgärtnerei und einen Steinmetzbetrieb. Zwischen beiden Gesellschaften besteht eine Betriebsaufspaltung.
Die GbR ist an der GmbH als (typische) stille Gesellschafterin beteiligt. Entsprechend den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag schuldet die GmbH der GbR vom Jahresgewinn der Streitjahre folgende -unstreitigen- Beträge:
1979 33.722 DM,
1980 55.812 DM,
1981 57.808 DM und
1982 66.229 DM.
In der Gewinnermittlung für die Streitjahre erfaßte die GbR die Gewinnanteile jeweils erst im Jahr nach dem Entstehungsjahr (den Gewinnanteil 1979 also im Jahre 1980). Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) erfaßte die Gewinnanteile demgegenüber im Entstehungsjahr.
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